Das Hinweisgeberportal von Bühn Netzinfo
Mit dieser Meldestelle bietet Bühn Netzinfo GmbH den eigenen Beschäftigten sowie den Beschäftigten von Lieferanten, Geschäftspartnern oder Dienstleistern von Bühn Netzinfo und auch Anwohnerinnen und Anwohnern rund um lokale Standorte die Möglichkeit, Informationen zu Verstößen gegen Menschenrechte und den Umweltschutz zu melden. Diese Verstöße müssen im Zusammenhang mit Bühn Netzinfo oder der Lieferkette von Bühn Netzinfo stehen.
FAQ zum Hinweisgeberportal nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und wozu dient es?
Welche Verstöße können über das Hinweisgeberportal gemeldet werden?
Wer kann Hinweisgeber sein?
Wie sind die Zuständigkeiten bei Bühn Gruppe geregelt?
Wie läuft die Meldungsabgabe ab?
Was sind mögliche Folgemaßnahmen?
Wie werden Hinweisgeber geschützt?
Externe Meldestellen
Wer sind die Ansprechpersonen für Fragen?
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Informationen zum Hinweisgeberportal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Welche Verstöße können von Hinweisgebern gemeldet werden?
Wer kann Hinweisgeber sein?
Downloads
Grundsatzerklärung zum LkSG
702KB — PDF
Code of Conduct
155 KB — PDF
Supplier Code of Conduct
181 KB — PDF